Zu Content springen
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Stromabnahmevertrag: Alle Informationen auf einen Blick

Warum ist der Abschluss eines Stromabnahmevertrags verpflichtend?

Jeder PV-Anlagenbetreiber in Österreich benötigt verpflichtend einen Stromabnahmevertrag. Unsere Energiegemeinschaft peter Family ist ein rein zusätzlicher Beitritt und Service für unsere Kunden.

Grund dafür ist, dass nicht jederzeit gewährleistet ist, dass man in die Energiegemeinschaft einspeisen kann. Dies ist nur möglich, wenn es zum selben Zeitpunkt einen geeigneten Abnehmer für den Strom innerhalb der Energiegemeinschaft gibt.

Welche Anbieter gibt es und welchen würde peter.at empfehlen?

In Österreich kann überschüssiger Strom entweder an die OeMAG oder an Stromanbieter am freien Markt verkauft werden. Die OeMAG ist gesetzlich verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Anlagen von Haushalten abzunehmen und stellt daher für viele Anlagenbetreiber eine einfache, sichere und langfristige Lösung dar.

Alternativ bieten auch verschiedene Energieversorger eigene Einspeisetarife am freien Markt an. Welche Option empfehlenswert ist, hängt von den persönlichen Prioritäten ab:

Die OeMAG bietet eine unkomplizierte Abwicklung und eine garantierte Stromabnahme. Anbieter am freien Markt können teilweise höhere Vergütungen bieten, allerdings können die Preise dort auch stärker schwanken und unerwartete Kündigungen von Seiten des Abnehmers eintreten.

Kann peter.at den Abschluss eines Stromabnahmevertrags für mich übernehmen?

Ja, wir können den Abschluss eines Stromabnahmevertrags für Sie übernehmen, falls Sie sich für die ÖeMAG als Abnehmer entscheiden.
 

Dafür benötigen wir lediglich eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht. Wenn Sie Ihren Strom an einen anderen Anbieter verkaufen möchten, muss der Abschluss des Stromabnahmevertrags direkt durch Sie selbst erfolgen. Wir werden Sie rechtzeitig vor der Montage kontaktieren, um dies mit Ihnen zu klären.

Wann sollte ein Stromabnahmevertrag abgeschlossen werden?

Wir empfehlen, den Stromabnahmevertrag vor der Installation abzuschließen. Damit Ihre fertige PV-Anlage vom Netzbetreiber angenommen wird und in Betrieb genommen werden kann, ist bereits ein abgeschlossener Stromabnahmevertrag notwendig.
 

Sollten Sie selbst einen Stromabnahmevertrag abschließen und somit nicht auf unseren Service zurückgreifen wollen, bitte wir Sie, uns umgehend über Ihren Vertragsabschluss und den Vertragspartner zu informieren. Wir benötigen diese Information für die Fertigstellungsmeldung Ihrer Anlage an den Netzbetreiber.