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Energiegemeinschaft peter Family: Alle Informationen auf einen Blick

Eine Energiegemeinschaft kann die klassische Netzeinspeisung nicht vollständig ersetzen. Daher ist jeder PV-Anlagenbetreiber verpflichtet, einen klassischen Stromabnahmevertrag abzuschließen. Die Energiegemeinschaft ist als Zusatz zu betrachten. Mehr Informationen zum Stromabnahmevertrag: Artikel öffnen

Wie kann ich der Energiegemeinschaft beitreten?

Sie können sich ganz einfach hier registrieren und werden Schritt für Schritt durchgeführt: www.peter.at/family

Wie viel kostet der Beitritt zur Energiegemeinschaft?

Unsere Energiegemeinschaft peter Family ist ein gemeinnütziger Verein ohne Gewinnorientierung. Daher haben wir uns für die fairsten Konditionen entschieden, die derzeit am Markt möglich sind:

  • 10 cent / kWh Vergütung für eingespeisten Strom als Erzeuger
  • Nur 12 cent / kWh Bezugspreis für Verbraucher-Mitglieder
  • Nur 2,50 € Mitgliedsbeitrag pro Quartal (quartalsweise Abrechnung)

Stand: 12.03.2026, Änderungen vorbehalten.

Wie und wann erfolgt die Abrechnung meiner Stromflüsse in der Energiegemeinschaft?

Die Abrechnung erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat und die Auszahlung per Banküberweisung. Dies wird vierteljährlich durchgeführt.
 

Wie priorisiere ich zwischen Einspeisung in die Energiegemeinschaft und Netzeinspeisung?

Eine Priorisierung ist nicht erforderlich und technisch auch nicht möglich. Überschüssiger Strom wird immer zuerst in das öffentliche Netz eingespeist. Über die Smart-Meter-Messdaten wird anschließend vom Netzbetreiber bilanziell ermittelt, welcher Anteil dieses Stroms innerhalb der Energiegemeinschaft verbraucht wurde. Der restliche Anteil gilt automatisch als normale Netzeinspeisung und wird entsprechend Ihrem Stromabnahmevertrag vergütet.
 

Kann ich gleichzeitig Mitglied in mehreren Energiegemeinschaften sein?

Ja, das ist möglich. Hierzu gibt man bei jeder Energiegemeinschaft einen Teilnahmefaktor an, welcher regelt, welche Energiegemeinschaft priorisiert werden sollte.

Kann man an gewisse Mitglieder innerhalb der Gemeinschaft den Strom verschenken, z. B. an Freunde oder Familie?

Nein, das ist innerhalb der peter Family Bürgerenergiegemeinschaft nicht möglich. Hierfür müsste eine eigene Energiegemeinschaft mit den jeweiligen Mitgliedern gegründet werden. 

Benötige ich neben der Energiegemeinschaft noch einen Stromabnahmevertrag?

Ja, jeder PV-Anlagenbetreiber benötigt in Österreich verpflichtend einen Stromabnahmevertrag. Die Energiegemeinschaft ist ein rein zusätzlicher Beitritt.
 

Grund dafür ist, dass nicht jederzeit gewährleistet ist, dass man in die Energiegemeinschaft einspeisen kann. Dies ist nur möglich, wenn es zum selben Zeitpunkt einen geeigneten Abnehmer für den Strom innerhalb der Energiegemeinschaft gibt.

Kann ich nur in die Energiegemeinschaft einspeisen, ohne etwas ins Netz einzuspeisen?

Nein, das ist in der Regel nicht möglich.
 

Technisch wird der erzeugte Strom zunächst immer in das öffentliche Netz eingespeist. Innerhalb unserer Energiegemeinschaft wird anschließend bilanziell ermittelt, welcher Anteil des eingespeisten Stroms von den Mitgliedern der Gemeinschaft verbraucht wird. Das bedeutet: Der Strom fließt physikalisch ins Netz, wird aber rechnerisch der Energiegemeinschaft zugeordnet.


Wie können Freunde und Familie als Verbraucher beitreten und von meinem Strom profitieren?

Diese können ebenso ganz einfach über folgenden Link beitreten. Wichtig hier ist, dass die beitretende Person im zweiten Schritt während der Registierung "Verbrauch" bei der Energierichtung auswählt, falls diese Person keine eigene PV-Anlage besitzt und trotzdem grünen Strom beziehen möchte.

Sie können folgenden Link kopieren und weiterleiten: www.peter.at/family

Kann ich jederzeit wieder aus der Energiegemeinschaft austreten?

Ja, Sie können jederzeit wieder aus der Energiegemeinschaft austreten - risikolos.

Was ist der Unterschied zwischen einer BEG (wie peter Family) und einer EEG?

Hierfür empfehlen wir folgenden Link: https://energiegemeinschaften.gv.at/formen-von-energiegemeinschaften/